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Sankt Sebastianus-Bruderschaft der Pfarre Glehn

Die Marienbruderschaft hatte religiöse Bedeutung, dagegen hatte die St. Sebastianus-Bruderschaft noch militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Vorläufer dieser Bruderschaften war eine Miliz, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sorge trug. Da der militärische Wert dieser Milizen sehr gering gewesen ist, musste eine entsprechende Ausbildung vorausgehen. Diese Ausbildung übernahmen die Schützengesellschaften, die sich meistens unter den Schutz des hl. Sebastian stellten, die als kirchliche Sebastianus-Bruderschaften auftraten und auch zum Schutze des kirchlichen öffentlichen Lebens bei besonderen Anlässen eingesetzt worden sind.

Die Schützenbruderschaften wählten den hl. Sebastian zum Schutzpatron, weil er als Offizier der römisch-kaiserlichen Leibgarde am 20. Januar 288 wegen seiner Glaubenstreue den Märtyrertod erlitt. Um das Jahr 1400 wird erstmals in unserer Gegend von solchen Schützenbruderschaften berichtet. In Neuss liegt eine schriftliche Urkunde für die dortige Bruderschaft aus dem Jahre 1415 vor. Das lässt darauf schließen, dass um diese Zeit im gesamten Dekanate Neuss die Schützenbruderschaften gegründet worden sind.

In Glehn weist eine Urkunde auf das Jahr 1451 hin, aber bereits 1440 ist in der Kirche ein Sebastianusaltar vorhanden.

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

1451, 29. September.

Mechtilde Wolff "parochina in Glene, laica," vermacht testamentarisch "in usum fabrice maioris ecclesie" in Köln einen Malter Korn, der Marienbruderschaft in Glehn 1 Malter, dem Erzbischof von Köln 1 Toursgroschen, dem Pfarrer von Glehn ½ Malter Korn, den 4 Bettelorden je einen Sumer Korn, alle diese Legate sind nur einmal zu liefern; ferner vermacht sie der Sebastianus-Bruderschaft in Glehn zu einem Jahrgedächtnis drei Morgen Ackerland bei Epsendorf, dem St. Nikolauskloster 2 ½ Morgen Ackerland zwischen dem Kloster und Scherfhausen, mit der Verpflichtung, im Kloster selbst ein Jahrgedächtnis zu halten und außerdem zu dem in der Pfarrkirche in Glehn stattfindenden Jahrgedächtnis einen Priester aus dem Kloster zu schicken.
Notariatsurkunde ausgestellt von Notar Arnold Heist von Tilburg, Diöz. Lüttich. Zeugen: Gilpert, Minister von St. Nikolaus, und Wilhelm von Dürsten, Pfarrer von Glehn

Cop. V. 34 a - b; cop. R. 30 a – 31a

Bereits um das Jahr 1440 ist in der Glehner Pfarrkirche ein Sebastianusaltar vorhanden. Danach hat die St. Sebastianus-Bruderschaft der Pfarre Glehn bereits im Jahre 1440 bestanden, ist also im Jahre 2005 mindestens 565 Jahre alt.

Im Kirchenarchiv der Pfarre Glehn wird noch ein altes Register aus dem Jahre 1489 aufbewahrt, das über die damaligen Einkünfte der St. Sebastianus-Bruderschaft einige Auskünfte übermittelt, u.a. betrugen die Einkünfte 30 Ml. Korn. 1641 waren es noch 18 Ml. und der Landbesitz betrug 1663 23 ½ M. 18 R. 22 F. Der Altar der St. Sebastianus-Bruderschaft war mit einer Vikarie verbunden, zu dem die Mitglieder der Bruderschaft den diensttuenden Geistlichen selbst ernannten. Pater Georg Allmang führt in seinem Buch "Geschichte des ehemaligen Regulartertarierklosters St. Nikolaus" ein Inventar aus dem Jahre 1580 an, in dem u. a. heißt: Außer den Einkünften aus den von den Klosterbrüdern selbst bebauten Ländereien hatte der Konvent um 1580 noch folgende Einkünfte, die der Minister einzuziehen und von denen er vor den anderen Priestern Rechenschaft abzulegen hatte.

Vom Meister der Sebastianus-Bruderschaft in Glehn: 20 Malter Roggen.
Von der Kirchenfabrik in Glehn (für den Sebastianus-Altar): 10 Malter Roggen.
Den Überschuss aus den anderen Einkünften verwandte die Bruderschaft überwiegend zu sozialen, caritativen und kirchlichen Zwecken. Nach der Zusammenlegung der Marien- und Sebastianusvikarie im Jahre 1652 erhielt die Bruderschaft von der Kirchenkasse jährlich 2 Ml. Korn zurück: 1 Ml. für den Bruderschaftskönig und 1 Ml. für ein ehrenvolles Begräbnis der Mitglieder. Die Gesetzgebung während der französischen Besatzung unter Napoleon übertrug das Vikarievermögen der Bruderschaft auf die Pfarre Glehn. Die Kirchenkasse stellte ab 1826 aber die Zahlungen an die Bruderschaft ein mit der Begründung, dass die St. Sebastianus-Bruderschaft nach dem französischen Recht keine öffentlich rechtliche Körperschaft sei. Jahrelange nachdrückliche schriftliche Forderungsanmeldungen an Pfarrer und Kirchenkasse erreichten schließlich die weitere Zahlung, bis im Jahre 1921 durch Anordnung und Beschluss des Kirchenvorstandes die Naturalabgabe in eine Geldrente umgewandelt worden ist. Von diesem Betrage war an den Küster für die Betreuung des Sebastianus-Altars zur Gehaltsaufbesserung ein Anteil zu zahlen. In den Inflationswirren der zwanziger Jahre ist die Forderung dann wahrscheinlich untergegangen.

Im Laufe der Jahrhunderte erlebte die St. Sebastianus-Bruderschaft Höhen und Tiefen in ihrer Geschichte, besonders in den Notzeiten nach den Kriegen verlor sie an Bedeutung. Es fanden sich aber immer wieder beherzte Männer zum Neubeginn, so besonders nach dem 30-jährigen Kriege. In Glehn erhielt die Bruderschaft, nach Aussage des Glehner Kirchenarchivs 1719, die alten Statuten vom Kölner Kurfürsten und Erzbischof Josef Clemens die landesherrliche Genehmigung.
Genehmigungsurkunde vom 19. Juni 1719; Statuta der Bruderschaft St. Sebastiani der Pfarrkirche zu Glehn vom Jahre 1712.

Von Gottes Gnaden; Wir Joseph Clement Erz-Bischoff zu Cölln des Heiligen Römischen Reiches durch Italien Ertz-Cantzler und Kurfürst, des Heiligen Apostolischen Stuhles zu Rom Legatus natus, Bischoff zu Hildesheim und Lüttich, Administrator des Stifts Bergtesgaden, in Obn und Hinteren Baiyern, auch Oberen Pfaltz, in Westphalen zu Engeren und Bouillon Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg, Markgraf zu Franchimont, Graf zu Lohe und Hornee Thuen kund und fügen zu wissen: demnach uns Vorstehern und Brudermeister der Bruderschaft Sti. SEBASTIANI in der Pfarrkirchen zu Gleen underthänigst gebetten, wir gnädigst geruhen wollten, zu Brüdern aufnehmen gemachte Bruderschaft und dadurch vermerherender Andacht, deroselben alte Statuta und Regelen, als wie diese hierbeygeheftet, auß landtsfürstlicher Macht und Gewalt zu Bestätigen. Daß wir daher dieselbe, auch die und darüber erstellten underthänigste Celation, in allen ihren articulen und puneten, jedoch biß auf Erlass fernerer gnädigster Landordnung, in gnaden approbierdiguntgsfähig confirmieren und Bestättiget haben, auch hiermit approbieren, gutheißen, confirmeieren und Bestättigen. Urkund dieses.

SIGNATUM Bonn den 19ten JUNII 1719.

Hier ist das Siegel angebracht.
Nicht lesbare Unterschrift.

Confirmatio Statutorum
Confraternitatis Sti. SEBASTIANI in Gleen

Unterschrift
J. K. Nippel

Heinz Schiffer, Ehrenbrudermeister